3. Januar 2020 – Opfer oder Täterin?


Blog abonnieren
Freiwillig kinderlose Frauen gelten immer noch als egoistisch oder kinderfeindlich, als Pflichtverweigererinnen. Man sollte meinen, das sei heutzutage längst nicht mehr so, aber das stimmt leider nicht.

Wenn eine Frau auf die Frage "Wieviele Kinder hast denn du?", mit "Keine", antwortet, fragt sich der Fragesteller zumindest innerlich, in welches Lager sie wohl gehört. Gewollt oder unfreiwillig? Täterin oder Opfer?

Ja, genau darum geht es bei dieser Unterscheidung: Gewollt Kinderlose sind Täterinnen. Sie haben sich zu einem kinderlosen Leben entschieden. Sie wagen etwas derart Unerhörtes. Bewusst und aktiv.

Unfreiwillig Kinderlose sind hingegen Opfer. Sie wollen ja gar nicht kinderlos sein, sind es aber dennoch. Sie können nichts dafür, wünschen sich das andere.

Und genau weil der freiwillige Entscheid, kinderlos zu bleiben, ein so schlechtes Image hat, ist es mancher ungewollt kinderlosen Frau wichtig klarzustellen, dass dies nicht ihre Wahl ist.

Sie will sich von den Verurteilungen, denen freiwillig Kinderlose ausgesetzt sind, distanzieren. Es reicht doch, dass sie darunter leidet, dass ihr Lebenstraum sich nicht erfüllt!
Und dann noch genau dafür als schlechter Mensch angesehen werden? Das ist definitiv zu viel! Sie ist keine Täterin, sie ist ein Opfer der Umstände.

Und das ist eine Zwickmühle. Denn als Opfer kann man schwerlich glücklich werden und ein glückliches und zufriedenes Leben führen. Als Opfer ist man ausgeliefert und ohnmächtig.

Es gäbe vielleicht Wege aus der Enttäuschung, der Trauer und der Hoffnungslosigkeit heraus. Aber darf man als unfreiwillig Kinderlose glücklich und zufrieden sein oder werden? Das wirkt doch, als hätte sie es gewählt! Und genau das soll es nicht, denn dann wird sie zur Täterin.

Wie also kann eine Frau mit unerfülltem Kinderwunsch, die genug vom Trauern hat, endlich wieder die Freude in ihr Leben einladen, ihren Schmerz heilen und in die Zufriedenheit kommen ohne gleichzeitig Gefahr zu laufen, dann als Täterin zu gelten?

Nächster Beitrag: 18. Februar 2020 – Kinderwunsch und Krankenkasse

Zurück zur Übersicht

Kommentar hinzufügen